Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1 Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Auftragsabschluss abzuwickeln.

2 Die in den Anzeigenpreislisten bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Insertionsjahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

3 Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste von vornherein zu einem Nachlass berechtigt; der Anspruch muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Insertionsjahres geltend gemacht werden.

4 Wird der Auftrag aus Umständen nicht abgewickelt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückzuerstatten.

5 Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6 Bei Preiserhöhungen bleibt eine Ausdehnung auf bereits laufende Aufträge vorbehalten.

7 Für die Unterbringung von Anzeigen in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen einer Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

8 Für rechtzeitige Lieferung der Druckdaten ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Aufbewahrungspflicht der Datenträger endet sechs Monate nach Ablauf des Auftrages.

9 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

10 Die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Anzeigen ist nur möglich, wenn einwandfreie Druckunterlagen geliefert werden. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.

11 Der Verlag achtet soweit wie möglich von sich aus darauf, dass konkurrierende Anzeigen möglichst auf verschiedenen sich nicht gegenüberstehenden Seiten untergebracht werden. Ein Anspruch auf Konkurrenzausschluss besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wird zwischen dem Auftraggeber und Verlag ein Konkurrenzausschluss vereinbart, so gilt dieser nur für zwei gegenüberliegende Seiten und für Anzeigen, die mindestens eine halbe Seite groß sind. Ist ein Auftrag platzgebunden, so kann der Ausschluss von Mitbewerbern nicht vereinbart werden.

12 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

13 Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 % sinkt.

14 Der Anzeigenkunde versichert, dass er Inhaber der Urheber- und/oder Nutzungsrechte an den in den Anzeigenmotiven gezeigten Inhalten ist. Der Anzeigenkunde stellt den Verlag insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die dieser Dritte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Anzeige – gedruckt oder digital – gegenüber dem Verlag stellt.

15 Falls eine Druckschrift ihr Erscheinen einstellt oder unterbricht, kann der Auftraggeber für Aufwendungen an Text, Graphik, Herstellung von Druckdaten usw., die dadurch gegenstandslos werden, keinerlei irgendwie geartete Forderungen stellen.

16 Auf Wunsch wird dem Auftraggeber nach Erscheinen der Anzeige ein Belegexemplar kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern Art und Umfang des Auftrags dies rechtfertigen. Kann ein komplettes Belegexemplar nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, so tritt an seine Stelle ein Seitenbeleg.

17 Für die Berechnung der Anzeigen gelten die jeweiligen Preislisten der Druckschriften, die bei Erscheinen der Anzeigen Gültigkeit haben. Etwaige Nachberechnungen oder Gutschriften bleiben vorbehalten. Bruchteile von mm-Zeilen werden als volle Zeilen berechnet.

18 Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

19 Alle Preise gelten für Inlandsaufträge zuzüglich USt. Zahlbar nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug. Im Falle eines jeden Zahlungsverzuges, z. B. auch bei gerichtlicher Vertragshilfe, Einleitung eines Vergleichsverfahrens, des Konkurses o. ä., wird ein etwa eingeräumter Nachlass hinfällig und nachberechnet; außerdem werden Verzugszinsen sowie Mahn- und Einziehungskosten berechnet. Die Ausführung von Aufträgen kann bis zur völligen Zahlung aller Rückstände zurückgestellt werden. Unterbrechungen in der Abwicklung laufender Aufträge infolge Zahlungsverzuges berechtigen nicht zur Verlängerung der Abnahmefrist und gewähren dem Auftraggeber keinen Schadenersatzanspruch.

20 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für Aufträge aus Österreich und der Schweiz. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Hamburg vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages, auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

×